Für Kinder und Jugendliche
Kinder
Frühbehandlung: In einigen Fällen ist bei Wachstumsstörungen eine Frühbehandlung vor dem 10. Lebensjahr notwendig.
Jugendliche
Der Hauptbehandlungsbeginn erfolgt meist um das 10./11. Lebensjahr. Meist wird eine 2 - Phasen - Korrektur durchgeführt.
In der ersten Phase erfolgt z. B. die Korrektur einer Rückbisslage mit herausnehmbaren Apparaturen, in der zweiten Phase erfolgt die Feinausformung und Harmonisierung der Zahnbögen.
Dies erfolgt meist mit der festen Zahnspange. Hierfür haben wir unterschiedliche Bracketsysteme in Verwendung, die wir nach Aufgabenstellung in Absprache mit Ihnen für Ihr Kind auswählen.
Sehr häufig bezuschussen die gesetzlichen Kassen diese Behandlungen, die 3-4 Jahre andauern. Die Antragstellung erfolgt beim Kieferorthopäden.
Für Erwachsene
Erwachsene
Eine Fehlstellung der Zähne kann bis ins hohe Alter durch kieferorthopädische Maßnahmen korrigiert werden, für die festsitzende und herausnehmbare Apparate verwendet werden. Es gibt auch unauffälligere Varianten (Keramikbrackets, unsichtbare Schienen). In der Regel werden kieferorthopädische Behandlungen von den gesetzlichen Kassen nicht bezuschusst, es gibt aber Ausnahmefälle (kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlungen).
Wir beraten Sie hierzu gern und unverbindlich.














